Wann ist eine Psychotherapie sinnvoll?

Eine Psychotherapie kann immer dann sinnvoll sein, wenn ihre Gedanken, ihre Gefühle oder ihr Verhalten ihre Lebensqualität beeinträchtigen, sie zum Beispiel auf Dinge die sie gerne tun würden verzichten, auf Grund von Ängsten. Oder aber es haben sich bereits Probleme im sozialen Kontext gebildet, wie z.B. sie sind wegen ihrer Unzuverlässigkeit gekündigt worden.

3 Holzwürfel zeigen die Buchstaben F, A und Q

Warum arbeiten sie eigenlich nicht in einer klassischen Einzelpraxis?

Die ganz kurze Antwort lautet, weil es mit Kollegen so viel mehr Spaß macht.

Und ausführlich, dafür gibt es vielfältige Gründe. Einer ist tatsächlich, dass der tägliche Austausch zum Mittag oder die kurze Unterstützung bei Fragen zwischendurch, aber auch die Besprechung (natürlich anonymisiert) von schwierigen Fallkonstellationen in der Intervision das Arbeiten als Therapeut deutlich bereichern. Im Gegensatz zu 20-30 Berufsjahren in denen man in seiner Einzelpraxis alleine vor sich hin arbeitet.

Ein wunderbarer und gewollter Nebeneffekt ist außerdem, dass wir dadurch einen tollen psychotherapeutischen Wirkmechanismus erzielen, wenn sie im Wartebereich anderen Patienten begegnen. Die sogenannte „Universalität des Leidens“, die  Erfahrung, als Patient nicht der Einzige oder die Einzige mit einem Problem, einem Leiden oder Schwierigkeiten zu sein. „Oh, es gibt auch andere denen es wie mir geht.“ Dies kann sich nachweislich entlastent und hoffnungsgebend auswirken.

Und nicht zuletzt, können wir so durch unsere Form der Mehrtherapeuten-Praxis außerdem dazu beitragen, dass Psychotherapie tatsächlich die Chance hat, etwas ganz Normales im Alltag von Menschen zu werden und es sein schambehaftetes Image  von „Das muss ich geheim halten, davon darf keiner etwas wissen.“ verliert. Es ist normal, für jeden Menschen, dass man ab und an Hilfe benötigt, auch bei psychischen Themen.

 

Warum rechnen sie das Honorar für die Sitzungen mit dem 3,0fachen Steigerungsfaktor ab?

In der Psychotherapie rechnen wir nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab. Für gewöhnlich werden die Kosten für Leistungen in der Psychotherapie von den Privaten Versicherungen und der Beihilfe daheraus in der Höhe von 100,55€, also dem 2,3fachen Satz gemäß GOP vollständig übernommen.

Nun besteht aber die Problematik, dass diese Gebührenordnungen für Ärzte und Psychotherapeuten aus dem Jahr 1996 stammen und seit dem nicht wieder angepasst wurden. So gibt es in  dem Zeitraum von fast 30 Jahren keinerlei Berücksichtigung z.B. von Inflation.

Auch eine intensive Forderung der Berufsverbände hat die Bundesregierung bisher nicht dazu bewogen diese Gebührenordnungen zu erneuern. Aus diesem Grund empfehlen die Berufsverbände der Psychotherapeuten und Ärzte, mit den Patienten gemäß §2 GOÄ, individuelle Honorarvereinbarungen zu schließen und diesem Problem auf diese Weise zu begegnen. Die empfohlene Höhe des Honorars durch die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung liegt mit 3,1fach bei 135,52€, die der Bundesärztkammer bei 145,55€. Weitere Informationen dazu finden sie in dem Patientenflyer der Bundesärztekammer.

 

Was ist der Unterschied zwischen einem Psychiater und einem Psychologischen Psychotherapeuten?

Bei einem Psychiater handelt es sich um einen Arzt mit Medizinstudium und einer zusätzlichen Facharztausbildung für Psychiatrie und Psychotherapie. Als Psychologischer Psychotherapeut wird bezeichnet, wer zunächst Psychologie studiert hat und dann eine mehrjährige Ausbildung zum Psychotherapeuten absolviert hat. Psychiater können auch Psychopharmaka verschreiben, was ein Psychotherapeut nicht macht. So kann es auch oft vorkommen, dass ein Patient von Psychiater und Psychologischem Psychotherapeuten gleichzeitig betreut wird.

 

Was passiert in der ersten Sitzung beim Psychotherapeuten?

In der ersten Sitzung beim Psychologischen Psychotherapeuten, dem sogenannten Erstgespräch, können sie als Patient erst einmal frei von ihrem Problem und dem Grund ihres Kommens erzählen. Zum Beispiel fragen Therapeuten zu Beginn so etwas wie: „Mit welchem Anliegen kommen sie?“. Sie können sich während des Gesprächs auch einen ersten Eindruck von ihrem zukünftigen Therapeuten verschaffen. Der Therapeut wird dann Nachfragen stellen, um sich ein möglichst gutes Bild von ihrem Anliegen und ihrer Problematik und Symptomatik zu verschaffen. Meist wird dann am Ende des Gesprächs auch eine erste Verdachtsdiagnose gestellt. Das Gespräch dauert in der Regel 50 Minuten, wie auch später die weiteren Sitzungen. Sie bekommen das weitere Vorgehen und den weiteren Ablauf der Therapie erklärt und können natürlich auch ihre Fragen bzgl. einer Therapie stellen.

 

Wie bereite ich mich auf das Erstgespräch vor?

Im Grund brauchen sie sich nicht speziell vorzubereiten. Nicht selten ist ja unklar, was eigentlich mit einem los ist und sie suchen nach Erklärungen und Unterstützung. Wenn sie von ihrem Problem oder der Symptomatik berichten, wird der Therapeut nachfragen und sie entdeckend leiten, um ein erstes Bild von ihrem Anliegen zu bekommen.

Gerne können sie aber auch schon Infos zu ihrem Anliegen zusammentragen, z.B. seit wann und welche Symptomatik besteht, welche Verläufe oder Zusammenhänge sind ihnen aufgefallen und welche sozialen Probleme haben sich daraus möglicherweise ergeben, wie z.B. ständig Konflikte auf Arbeit. Was haben sie vielleicht schon selber versucht, um das Problem zu lösen oder eine Besserung hervorzurufen?

Darüber hinaus sollten sich auch schon mit ihrer Versicherung in Verbindung setzten um die Bedingungen für die Kostenübernahme oder Beantragung einer Therapie zu erfragen, wenn sie über ihren Versicherer abrechnen möchten. Lassen sie sich notwendige auszufüllende Unterlagen schon vorab zusenden. Eine Frage für ein Telefonat mit ihrer Versicherung könnte z.B. sein, wieviele Sitzungen deckt mein Vertrag ab und in welcher Höhe wird das Honorar übernommen.

Eine Fragenliste als Hilfe für ihr Telefonat können sie bei uns anfragen.

 

Hat ein Psychotherapeut Schweigepflicht?

Ja. Alles, was sie ihm Rahmen ihrer Psychotherapie mit dem Therapeuten teilen, unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht. Von dieser können sie den Psychotherapeuten entbinden, wenn dies z.B. im Rahmen der Beantragung einer Therapie notwendig wird oder um sich mit Mitbehandlern auszutauschen.