In diesem Bereich finden sie Informationen zu unserem Behandlungsansatz, dem Ablauf einer Therapie und Informationen zur Beantragung und dem Honorar.

 

Behandlungsansatz

In unserer Arbeit ist es uns wichtig, unserem Gegenüber auf Augenhöhe, respektvoll und authentisch zu begegnen. Wir sehen uns in der Therapie am ehesten als Begleiter unserer Klientinnen und Klienten, welche wir darin unterstützen, eine für sie passende Lösung für ihre Anliegen zu finden. Dabei lassen wir unsere Erfahrung und unser Wissen so einfließen, dass es auf die individuelle Situation abgestimmt ist.

Neben den klassischen Ansätzen der Verhaltenstherapie und den kognitiven Techniken nutzen wir sehr gerne auch die Ansätze der Dritten Welle der Verhaltenstherapie, wie z.B. die Schematherapie, ACT - Akzeptanz- und Commitment-Therapie und die Klärungsorientierte Psychotherapie.

 

Behandlungsspektrum

Zu unserem psychotherapeutischen Behandlungsspektrum gehören unter anderem Erkrankungen aus den folgenden Bereichen:

    • Depression – Affektive Störungen – Burnout
    • Angsterkrankungen
    • Persönlichkeitsstörungen
    • Zwangserkrankungen
    • Essstörungen
    • Psychosomatische Erkrankungen
    • Anhaltende Trauer
    • Trauma
    • Sexualität

 

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Psychische Erkrankungen

Nähere Informationen zu einzelnen psychischen Erkrankungen erhalten sie zum Beispiel auf der Seite Seelische Gesundheit.net, für welche die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. die Trägerschaft inne hat.

Depression

Das Leipziger Bündnis gegen Depression e.V. engagiert sich mit Projekten, Veranstaltungen und Beratung für die Förderung des gesundheitlichen Wohlbefindens psychisch Erkrankter mit Depression.

Essstörungen

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert Betroffene, Angehörige und andere Zielgruppen umfangreich über das Thema Essstörungen und stellt z.B. Material zur Unterstützung von Präventionsarbeit bereit.

 

 

Lebendig zu sein heißt, sich selbst verändern zu können.

Gerald Hüther

 

 

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Suizidgedanken und Suizid

Eine aktuelle Untersuchung der Universitätsmedizin Leipzig zeigt, dass die Anzahl der Suizide in 2022 im Vergleich zum Vorjahr in Deutschland wieder deutlich angestiegen ist, um ganze 9,8%. Von den Suiziden sind fast 75% von Männern begangen worden.

Nähere Informationen zu und Hilfe bei Suizidgedanken finden Männer auf der Seite Männer stärken - Wege aus der Krise.

Depression bei Männern

Zeigt sich Depression bei Männern anders? Genau dies untersucht z.B. die Universität Zürich. Informationen dazu gibt es auf der Plattform Andromind.

Viele weitere Informationen zur Gesundheit und Depression von Männern sind auch auf der Seite "Männergesundheitsportal" der BZgA zu finden.

Ablauf und Honorar

Probatorik

Wenn sie eine Psychotherapie aufnehmen, erfolgt am Anfang immer die sogenannte Probatorikphase. Diese Phase umfasst, abhängig vom Kostenträger, meist 4-6 Sitzungen, inkl. dem Erstgespräch. In dieser Zeit geht es darum, ihre Problematik genau zu verstehen, die sogannte Anfangsdiagnostik - auch mittels Fragebögen - durchzuführen und mit ihnen erste mögliche Ziele und einen Behandlungsplan zu formulieren. Außerdem ist dies die Zeit, in der Patient und Therapeut testen können, ob die Zusammenarbeit passt und eine gemeinsame therapeutische Arbeit möglich ist.

Therapie

An die probatorische Phase schließt sich die therapeutische Phase an. Hierfür werden die Anzahl der benötigten Sitzungen individuell festgelegt. Wir unterscheiden eine sogenannte Kurzzeittherapie mit bis zu 25 Sitzungen und eine Langzeittherapie mit bis zu 60-80 Sitzungen. Meist finden die Sitzungen wöchentlich statt. Umstände wie z.B. Schichtdienste können auch eine andere Sitzungsfrequenz notwendig machen. Auch während des therapeutischen Prozesses, kann die benötigte Sitzungsmenge und -frequenz nach Bedarf und nach neuem Kenntnisstand angepasst werden. Manchmal ist auch nochmal eine Anpassung oder Erweiterung der Behandlungsziele notwendig, wenn sich z.B. im Prozess neue Erkenntnisse ergeben haben.

Abschluss

Die Abschlussphase ist am ehesten dadurch gekennzeichnet, das Gelernte zu festigen und auftretende Schwierigkeiten, z.B. bei reduzierter Sitzungsfrequenz, abzufangen, um den Transfer in den Alltag nachhaltig zu gestalten. Nun geht es auch darum, die therapeutische Beziehung wieder zu lösen und schlussendlich die Therapie zu beenden. Die Sitzungsfrequenz ist nun meist 2- bis 4-wöchentlich.

 

 

 

Besonderheiten der verschiedenen Kostenträger und Honorar

Versicherte der Privaten Krankenkassen / Beihilfe

Eine Therapie bei einem approbierten psychologischen Psychotherapeuten in einem anerkannten Richtlinienverfahren wie der Verhaltenstherapie, wird in der Regel von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen. Da die Bedingungen der Kostenübernahme in den einzelnen Verträgen sehr unterschiedlich geregelt sind, informieren Sie sich bitte vorab bei ihrer Versicherung darüber, welche Konditionen (Dauer, Höhe etc.) für eine Psychotherapie in Ihrem Tarif festgelegt sind. So kann es z.B. sein, dass die anfallenden Kosten nicht in vollem Umfang erstattet werden, welche dann von ihnen privat zu tragen sind.

Eine Checkliste für ein Telefonat mit ihrer Kasse können wir Ihnen gerne zusenden. Kontaktieren sie uns dazu bitte einfach.

Wir können sodann einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Die Versicherungen und die Beihilfe werden Ihnen dann außerdem die erforderlichen Formulare, die für eine Beantragung der Therapie nach der Probatorik (meist 4-5 Stunden zur Diagnostik, Kennenlernen und Therapieplanung) notwendig sind, zuschicken.

Das Honorar für die Sitzungen von 50 Minuten richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP analog GOÄ, Ziffer 870) und unterscheidet sich je nach Komplexität der Symptomatik sowie Schwierigkeit und Zeitaufwand in der Behandlung. Eine reguläre Sitzung wird derzeit mit dem 3,0fachen Satz abgerechnet und liegt damit bei 131,15€.

Selbstzahler

Wenn Sie die Kosten für eine ambulante Psychotherapie selbst tragen möchten, vielleicht aus persönlichen Gründen, dann richtet sich das Honorar für die therapeutischen Sitzungen von 50 Minuten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP analog GOÄ, Ziffer 870) und unterscheidet sich je nach Komplexität der Symptomatik sowie Schwierigkeit und Zeitaufwand in der Behandlung.

Das Honorar für die Sitzungen von 50 Minuten richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP analog GOÄ, Ziffer 870) und unterscheidet sich je nach Komplexität der Symptomatik sowie Schwierigkeit und Zeitaufwand in der Behandlung. Eine reguläre Sitzung wird derzeit mit dem 3,0fachen Satz abgerechnet und liegt damit bei 131,15€.

Formalien wie eine Antragstellung sind für Selbstzahler kein Thema und wir können, bei vorhandenen Kapazitäten, sofort einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren.

Kosten als Selbstzahler lassen sich häufig steuerlich geltend machen. Befragen sie hierzu bitte ihren Steuerberater.

Bahn BKK

Wenn sie über die Bahn BKK versichert sind, kann ich die Therapiesitzungen direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Sie können, bei vorhandenen Kapazitäten, direkt einen Termin für eine Erstgespräch vereinbaren. Es wird lediglich ein Überweisungsschein durch einen Arzt oder Ärztin benötigt, z.B. von ihrem Hausarzt oder ihrer Hausärztin.


Bundeswehr/ Heilfürsorge

Als Angehöriger der Bundeswehr können sie auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium der Verteidigung auch eine Privatpraxis aufsuchen und müssen nicht zwingend in eine Praxis mit Kassenzulassung.

Wenn sie zu mir in die Privatpraxis in Behandlung kommen möchten, benötigen sie von ihrem Truppenarzt den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)“. Hiermit können sodann die Probatorischen Sitzungen durchgeführt werden.

Die Abrechnung erfolgt dann durch mich, direkt mit dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr.

Bundespolizei/ Heilfürsorge

Als Angehöriger der Bundespolizei können sie auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium des Innern auch eine Privatpraxis aufsuchen und müssen nicht zwingend in eine Praxis mit Kassenzulassung.

Die zwingend erforderliche Durchführung einer Sprechstunde (Einzelsitzung von 50 Minuten) kann ebenfalls in der Privatpraxis erfolgen. Da wir die Fachkunde im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie, als geforderte Voraussetzung besitzen, können sie die Praxis zur Vereinbarung eines Erstgesprächs direkt kontaktieren.

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt dann durch die Praxis mit der Heilfürsorgestelle.

Landespolizei/ Berufsfeuerwehr Sachsen

Als Angehöriger der Landespolizei und der Berufsfeuerwehr in Sachsen können sie mit der Praxis direkt einen Termin für ihr Erstgespräch vereinbaren. Die Abrechnung erfolgt dann durch die Praxis mit der zuständigen Heilfürsorgestelle. Für die ersten Sitzungen (Probatorik) benötigen sie keine Unterlagen. Für die anschließende Therapie stellen wir dann gemeinsam den Antrag.

Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen

In einer Privatpraxis besteht leider nicht die Möglichkeit mit den Gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Sie können jedoch gerne als Selbstzahler in die Praxis kommen. Das Honorar richtet sich dann wie bei den Selbstzahlern nach der GOP analog GOÄ, Ziffer 870. Eine reguläre Sitzung von 50 Minuten wird derzeit mit dem 3,0fachen Satz abgerechnet und liegt damit bei 131,15€.

Des Weiteren ist es, je nach Einzelfallentscheidung der Krankenkassen, manchmal möglich, eine Behandlung im sog. Kostenerstattungsverfahren durchzuführen. Befragen sie dazu bitte ihre Krankenkasse. Haben sie durch ihre Krankenkasse die Genehmigung für die Übernahme ihrer Therapie bekommen, bieten wir ihnen bei freien Kapazitäten gerne einen Therapieplatz an.

Weitere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren und wo sie Unterstützung bei der Suche nach einem Therapieplatz bekommen, erhalten sie in den Broschüren der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung, der Bundespsychotherapeutenkammer, sowie auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung von Sachsen.