
In unserer Arbeit ist es uns wichtig, unser Gegenüber auf Augenhöhe, respektvoll und authentisch zu begegnen. Wir sehen uns in der Therapie am ehesten als Begleiter unserer Klientinnen und Klienten, welche wir darin unterstützen, eine für sie passende Lösung für ihr Anliegen zu finden. Dabei lassen wir unsere Erfahrung und unser Wissen so einfließen, dass es auf die individuelle Situation abgestimmt ist.
Neben den klassischen Ansätzen der Verhaltenstherapie und den kognitiven Techniken nutze wir sehr gerne auch die Ansätze der Dritten Welle der Verhaltenstherapie, wie z.B. ACT - Akzeptanz- und Commitment-Therapie, die Schematherapie und die Klärungsorientierte Psychotherapie.
Zu unserem psychotherapeutischen Behandlungsspektrum gehören unter anderem Erkrankungen aus den folgenden Bereichen:
Nähere Informationen zu einzelnen psychischen Erkrankungen erhalten sie zum Beispiel auf der Seite Seelische Gesundheit.net, für welche die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. die Trägerschaft inne hat.
Das Leipziger Bündnis gegen Depression e.V. engagiert sich mit Projekten, Veranstaltungen und Beratung für die Förderung des gesundheitlichen Wohlbefindens psychisch Erkrankter mit Depression.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert Betroffene, Angehörige und andere Zielgruppen umfangreich über das Thema Essstörungen und stellt z.B. Material zur Unterstützung von Präventionsarbeit bereit.
Eine Therapie bei einem approbierten psychologischen Psychotherapeuten in einem anerkannten Richtlinienverfahren wie der Verhaltenstherapie, wird in der Regel von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen. Da die Bedingungen der Kostenübernahme in den einzelnen Verträgen sehr unterschiedlich geregelt sind, informieren Sie sich bitte vorab bei ihrer Versicherung darüber, welche Konditionen (Dauer, Höhe etc.) für eine Psychotherapie in Ihrem Tarif festgelegt sind. So kann es z.B. sein, dass die anfallenden Kosten nicht in vollem Umfang erstattet werden, welche dann von ihnen privat zu tragen sind.
Eine Checkliste für ein Telefonat mit ihrer Kasse können wir Ihnen gerne zusenden. Kontaktieren sie uns dazu bitte einfach.
Wir können sodann einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Die Versicherungen und die Beihilfe werden Ihnen dann außerdem die erforderlichen Formulare, die für eine Beantragung der Therapie nach der Probatorik (meist 4-5 Stunden zur Diagnostik, Kennenlernen und Therapieplanung) notwendig sind, zuschicken.
Das Honorar für die therapeutischen Sitzungen von 50 Minuten richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP analog GOÄ, Ziffer 870, mit aktuell 126,77 Euro pro Therapiestunde von 50 Minuten).
Wenn Sie die Kosten für eine ambulante Psychotherapie selbst tragen möchten, vielleicht aus persönlichen Gründen, dann richtet sich das Honorar ebenfalls, wie z.B. bei den Privatversicherten, nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP-Ziffer 870, mit aktuell 126,77 Euro pro Therapiestunde von 50 Minuten). Formalien wie eine Antragstellung sind dann kein Thema und wir können, bei vorhandenen Kapazitäten, sofort einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren.
Kosten als Selbstzahler lassen sich häufig steuerlich geltend machen. Befragen sie hierzu bitte ihren Steuerberater.
Wenn sie über die Bahn BKK versichert sind, kann ich die Therapiesitzungen direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Sie können direkt einen Termin für eine Erstgespräch vereinbaren. Es wird lediglich ein Überweisungsschein durch einen Arzt oder Ärztin benötigt, z.B. von ihrem Hausarzt oder Hausärztin.
Als Angehöriger der Bundeswehr können sie auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium der Verteidigung auch eine Privatpraxis aufsuchen und müssen nicht zwingend in eine Praxis mit Kassenzulassung.
Wenn sie zu mir in die Privatpraxis in Behandlung kommen möchten, benötigen sie von ihrem Truppenarzt den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)“. Hiermit können sodann die Probatorischen Sitzungen durchgeführt werden.
Die Abrechnung erfolgt dann durch mich, direkt mit dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr.
Als Angehöriger der Bundespolizei können sie auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium des Innern auch eine Privatpraxis aufsuchen und müssen nicht zwingend in eine Praxis mit Kassenzulassung.
Die zwingend erforderliche Durchführung einer Sprechstunde (Einzelsitzung von 50 Minuten) kann ebenfalls in der Privatpraxis erfolgen. Da wir die Fachkunde im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie, als geforderte Voraussetzung besitzen, können sie die Praxis zur Vereinbarung eines Erstgesprächs direkt kontaktieren.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt dann durch die Praxis mit der Heilfürsorgestelle.
Als Angehöriger der Landespolizei und der Berufsfeuerwehr in Sachsen können sie mit der Praxis direkt einen Termin für ihr Erstgespräch vereinbaren. Die Abrechnung erfolgt dann durch die Praxis mit der zuständigen Heilfürsorgestelle. Für die ersten Sitzungen (Probatorik) benötigen sie keine Unterlagen. Für die anschließende Therapie stellen wir dann gemeinsam den Antrag.
In einer Privatpraxis besteht leider nicht die Möglichkeit mit den Gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Sie können jedoch gerne als Selbstzahler in die Praxis kommen. Das Honorar richtet sich dann wie bei den Selbstzahlern nach der GOP analog GOÄ, Ziffer 870, mit aktuell 126,77 Euro für eine Sitzung von 50 Minuten.
Des Weiteren ist es, je nach Einzelfallentscheidung der Krankenkassen, manchmal möglich, eine Behandlung im sog. Kostenerstattungsverfahren durchzuführen. Befragen sie dazu bitte ihre Krankenkasse. Haben sie durch ihre Krankenkasse die Genehmigung für die Übernahme ihrer Therapie bekommen, bieten wir ihnen bei freien Kapazitäten gerne einen Therapieplatz an.
Weitere Informationen hierzu und wo sie Unterstützung bei der Suche nach einem Therapieplatz bekommen, erhalten sie in den Broschüren der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung, der Bundespsychotherapeutenkammer, sowie auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung von Sachsen.
Gerald Hüther